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Wartung von Aufzugsanlagen

Aufzugwartung und Betreuung von Personen- u. Lastenaufzüge

Nachstehende einige Informationen über Aufzugwartungsverträge.

Sie finden Infos über.

  1. Warum Wartung für Aufzugsanlagen?
  2. Muss ich eine Wartungsvertrag abschließen?
  3. Welche Verträge gibt es?
  4. Entscheidungshilfen
  5. Was ist bei Abschluss zu beachten?
  6. Was kann hoeb für mich tun?

1. Warum Wartung von Aufzugsanlagen?

Sie können die Situation mit der Autoindustrie vergleichen. Um möglichst lange und betriebssicher das Auto nutzen zu können, sind bestimmte Service- und Wartungsintervalle empfohlen. Sie sind nicht verpflichtend, aber sinnvoll. Das "Pickerl" sorgt dafür, dass der Zustand der Autos regelmäßig überprüft wird und nur verkehrssichere Fahrzeuge zugelassen werden. Bei Aufzugsanlagen ist es ähnlich. Um die Betriebssicherheit zu gewähren und eine lange Lebensdauer zu erlangen benötigen die Anlagen entsprechende Betreuung.

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass einmal jährlich ein Sachverständiger die Anlage überprüft und beurteilt. (in der Regel der TÜV). Dies entspricht praktisch dem "Pickerl". Der Sachverständige prüft, ob die Anlage noch betriebssicher ist und zeigt bestimmte Beanstandungen, wenn vorhanden, auf. Diese sind zu erledigen, oder im extrem Fall, kann der Betrieb der Anlage eingestellt werden! Diese Überprüfung ist für den Betreiber verpflichtend und muss auch bezahlt werden. Dies hat jedoch nichts mit Wartung zu tun!

Für eine sichere und langjährige wirtschaftliche Nutzung der Aufzugsanlage soll diese regelmäßig betreut und gewartet werden. Sinnvollerweise von einem Fachunternehmen. (in der Regel der Hersteller!). Dies kann individuell oder in Form von Wartungsverträgen erfolgen.

2. Muss ich einen Wartungsvertrag abschließen?

Sie sind nicht verpflichtet einen Wartungsvertrag abzuschließen (Sie können Wartung auch ohne Vertrag von Firmen durchführen lassen) - da Sie als Betreiber der Aufzugsanlage allerdings für Schäden haften - ist es sinnvoll, im Schadensfall den Nachweis ordnungsgemäßer Betreuung bringen zu können. Die Haftung (zB gegenüber Ihren Gästen) bleibt auch mit einem Wartungsvertrag bei Ihnen - Sie haben aber wesentlich bessere "Karten", wenn Sie auf regelmäßige Betreuung durch ein Fachunternehmen verweisen können!! In der Regel sind Wartungsvereinbarungen günstiger als bei Regie - Betreuung.

3. Welche Verträge gibt es?

Grundsätzlich können die Verträge individuell vereinbart werden. Üblich, und von nahezu allen Anbietern (Hersteller, Wartungsfirmen) angeboten werden derzeit folgende 3 Varianten:

1) Revision/Wartung (SR Schmieren, Revision - Verträge)

Die Anlage wird in den vereinbarten Intervallen (zB 2 - 6 mal jährlich) überprüft und gewartet.( Schmierung, Reinigung, Kontroll- und Einstellarbeiten). Werden Mängel festgestellt, wird darauf aufmerksam gemacht. Reparaturen, Störungen und Mängelbehebung sind separat zu beauftragen und zu bezahlen. Im Vertrag wird der Preis je Revision (oder Jahreskosten), der Leistungsumfang und die Intervalle vereinbart.

2) Revision/Wartung mit Störungsbehebung

gleich wie bei 1), jedoch sind in den angeführten Leistungen und Kosten die Störungsbehebung inkludiert. In der Regel werden Obergrenzen für Ersatzteile fixiert. Das heißt die zusätzlichen Aufwendungen (Arbeit/Fahrtkosten/Ersatzteile) für Störungsbehebungen sind im Preis enthalten, kostet das notwendige Ersatzteil jedoch mehr als die vereinbarte Grenze, ist in der Regel die gesamte Reparaturleistung zusätzlich zu bezahlen. Nicht enthalten sind die Erneuerung größerer Anlagenteile (Seile, Steuerung, Antriebe usw)

3) Vollwartungsverträge

In diesen Verträgen, die in der Regel lange Laufzeit aufweisen ( 5 Jahre oder 10 Jahre) sind sämtliche Leistungen für Revisionen, Wartung, Störungsbehebung, Ersatzteile ect inkludiert. Die Wartungsfirma garantiert und erbringt alle Leistungen, die für einwandfreie Funktion und technischen Standard zum Zeitpunkt der Übernahme der Aufzugsanlage notwendig sind. Darin sind auch enthalten - Seiltausch, Getriebe erneuern ect. Nicht enthalten sind Leistungen, die im Zuge von Modernisierungen notwendig oder gewünscht sind (klare Qualitätsverbesserungen) Teilweise gibt es auch noch ein "Zwischending" von 2) und 3), sogenannte Teilvollwartungsverträge. Hier werden bestimmte größere Teile von der Vertragsleistung herausgenommen. (zB Treibscheibe erneuern)

4. Entscheidungshilfen

Ob und welche Art von Vertrag für Sie der Richtige ist, müssen Sie leider selbst entscheiden. Die Antwort finden Sie meistens dann, wenn Sie Aufwendungen mit Leistungen gegenüber stellen und dies ist in der Regel immer nur Rückblickend möglich. Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen die wesentlichsten Vor- und Nachteile transparent machen.

1) Revision/Wartung

Vorteil: Externe Spezialist kümmert sich um die Wartung u. Schmierung. Sie haben den gesetzlichen Ansprüchen entsprochen. relativ geringe Fixkosten. Nachteil: Reparaturen müssen separat bezahlt werden. Leistung schwer messbar. Was tun, wenn 2 Wochen nach Wartung Störung? Risiko für Variable Kosten trägt der Kunde

2) Wartung mit Störungsbehebung

Vorteil: Externer Spezialist kümmert sich um Wartung und Schmierung Kosten für Störungsbehebung sind klar kalkulierbar, keine zusätzlichen Kosten für Anfahrten und Arbeitszeit. Wartungsfirma ist interessiert, dass Wartungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden, da Fehler auf die Kosten der Wartungsfirma gehen. Nachteil ist abhängig vom Angebot der Wartungsfirma. Kosten und Wartungsintervalle gibt Firma vor. Wenn Angebot stimmt, eine gute Variante.

3) Vollwartungsverträge

Vorteil: klar kalkulierbare Kosten während der gesamten Nutzungsphase. Nachteil Lange Laufzeit (5 Jahre, 10 Jahre). Kostenersparnis für größere Reparaturen kommt erst später zum Tragen, daher langfristig an Anbieter gebunden. (eher kein Verhandlungsspielraum mehr gegeben) Hohe Kosten, umgelegt auf die Laufzeit. (Aufzug wird zweimal gekauft)

Weitere Kriterien für die Wahl des "richtigen" Vertrages sind:

Ihr Standort- Je weiter Sie von der nächsten Servicestelle entfernt sind, umso mehr sollten Sie zu 2) oder 3) tendieren.

Alter der Aufzugsanlage- Je Älter Ihre Anlage ist, desto mehr sollten Sie zu 2) und 3) tendieren

Auslastung der Aufzugsanlage- Je stärker Ihre Aufzugsanlage beansprucht wird (Zahl der Fahrten täglich) desto eher sollten Sie - zu 3) tendieren.

Wenn Sie nicht langfristig vertraglich gebunden sind (Vollwartungsvertrag) haben auch Ihre bisherigen Erfahrungen Einfluss auf die Wahl des Vertrages. (Störungen und Kostenverlauf bisher)

5. Was ist bei Abschluss zu beachten?

Für Wartung kommt der Herstellers, aber auch Firmen, die sich auf Wartung von Aufzugsanlagen (auch Fremdfabrikate) spezialisiert haben, in Frage. Grundsätzlich ist der Hersteller besser in der Lage, Ihre Anlage zu betreuen. (Ersatzteile, Fernwartung, ect). Fremdfirmen sind jedoch oft billiger und flexibler. Hüten Sie sich davor, Wartung und Firmen nur nach den Preis zu beurteilen - billige Angebote von Fremdfirmen stellen sich letztendlich oft als teuerer heraus (Qualität der Ersatzteile, Qualität der Reparaturen ect). Verlangen Sie entsprechende Referenzen und prüfen Sie diese auch.

Die oft praktizierte "Angstmache" der großen Hersteller über Fremdfirmen braucht Sie jedoch auch nicht zu verunsichern. Es gibt etliche kleine flexible Firmen, die ordentliche Leistungen zu fairen Preisen liefern.

Folgende Punkte sollen Sie vor Vertragsabschluß beachten:    

  1. Vertrag durchlesen um Leistungsumfang prüfen. (Was ist enthalten? Was nicht?)
  2. Laufzeit und Kündigungsbedingungen beachten
  3. Preisgleitung - Wie geregelt?
  4. Wie oft und in welchen Intervallen erfolgt die Wartung/Revision? (TÜV nicht vergessen - kontrolliert auch 1 mal jährlich)

6. Was kann hoeb für Sie tun?

hoeb bietet Ihnen eine kostenlose Überprüfung Ihrer Wartungsverträge an. Wenn Handlungsbedarf ist, oder bei Neuabschlüssen können Sie die Einkaufsdienstleistung von hoeb beanspruchen. Kosten werden individuell mit Ihnen vereinbart und sind in der Regel Erfolgsabhängig dh. das Honorar ist ein Teil der nachweislich erbrachten Ersparnisse. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf. hoeb® garantiert Objektivität und Unabhängigkeit von Anbietern. Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag und im Interesse des Auftraggebers!

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